Bundesligist VfL Bochum hatte Einspruch gegen die Wertung des 1:1 bei Union Berlin kurz vor der Winterpause eingelegt. Torhüter Drewes war am 14. Dezember im Kellerduell kurz vor dem Abpfiff von einem Feuerzeug aus dem Heim-Block am Kopf getroffen worden. Der 31-Jährige konnte nicht weiterspielen, musste mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus.
"Im Ergebnis der Verhandlung müssen wir davon ausgehen, dass der Bochumer Torwart Patrick Drewes durch den Wurf eines Feuerzeuges an seinen Kopf verletzt und dadurch in seiner Einsatzfähigkeit eingeschränkt worden ist", sagte Oberholz in seinem Urteil: "Daraus hat sich eine Schwächung der Bochumer Mannschaft ergeben, die durch einen Berliner Zuschauer ausgelöst wurde und nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB damit Union Berlin zuzurechnen ist."
Weiter führte Oberholz aus: "Wenn ein Spieler durch einen Feuerzeugwurf aus dem Publikum verletzt wird und das Spiel danach nicht mehr fortsetzen kann, stellt dies eine strafbare Handlung und einen schweren Verstoß gegen die Fußball-Rechtsordnung dar, der stets einen Spielabbruch rechtfertigen würde. Solche Verstöße müssen eine eindeutige spieltechnische Rechtsfolge nach sich ziehen."
"Dies kann nur eine Spielwertung zu Gunsten des geschädigten Vereins sein. Das Ergebnis kann nicht durch einen 'Nicht-Angriffspakt' der beteiligten Vereine entschieden werden, solche Vereinbarungen widersprechen den Grundprinzipien des sportlichen Wettbewerbs", endete das Urteil des Sportgerichts.
Match-Center: Union Berlin vs. VfL Bochum
Kein "Schmierentheater"
Die Partie wurde nach rund 30 Minuten Unterbrechung ohne Drewes fortgesetzt, das Ergebnis mit einem "Nichtangriffspakt" ins Ziel gebracht.
"Entscheidungen am Grünen Tisch sind immer das allerletzte Mittel. Die Umstände ließen uns aber kaum andere Möglichkeiten", begründete Oberholz seine Entscheidung: "Wir konnten keine Aspekte eines Komplotts oder eines Schmierentheaters erkennen."