Erneut ist laut Gericht eine "kurzfristig eingereichte Klageerweiterung" der Grund für die Absage. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Das Berufungsverfahren läuft bereits seit März, zur anvisierten außergerichtlichen Einigung war es nicht gekommen.
Gericht: DFB-Altersgrenze "unverhältnismäßig"
Gräfe hatte den DFB nach unfreiwilliger Beendigung seiner Schiedsrichterlaufbahn am Ende der Saison 2020/2021 nach 289 Einsätzen in der Bundesliga wegen Altersdiskriminierung verklagt. Er hatte mit 47 Jahren aufhören müssen und forderte 830.000 Euro - basierend auf der Annahme, er hätte noch drei weitere Jahre Bundesligaspiele leiten können.
Im Januar 2023 waren Gräfe zunächst vom Landgericht 48.500 Euro als Entschädigung zugesprochen worden. Es galt als erwiesen, dass er seine Karriere wegen des Erreichens der als "nicht zulässig" und "unverhältnismäßig" gewerteten DFB-Altersgrenze von 47 Jahren beenden musste. Der von Gräfe geforderte Schadenersatz wurde ihm allerdings verweigert, weshalb er - wie auch der DFB - in Berufung ging.
