Der RSV hatte dem ursprünglichen Strafantrag des Kontrollausschusses über 10.000 Euro nicht zugestimmt und darauf verwiesen, dass der Täter nicht eindeutig mit dem Verein in Verbindung zu bringen sei. Es gebe "keine aktive bzw. organisierte Fanszene", der Täter habe "keine Vereinskleidung getragen" und sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch kein Vereinsmitglied". Laut der Mitteilung des DFB kann dennoch "von einer Bestrafung nicht abgesehen werden". Nach Zustellung des Urteils hat der Verein 24 Stunden Zeit, Einspruch einzulegen.
Match-Center: RSV Eintracht vs. 1. FC Kaiserslautern
Die in der DFB-Mitteilung explizit genannte Äußerung sei "rassistisch und menschenverachtend" gewesen und verstoße "in grober Weise gegen die Werteordnung des DFB und seiner Mitglieder", heißt es in der Urteilsbegründung. Nachdem der Stadionsprecher während der Partie auf den Vorfall hingewiesen und die antirassistische Haltung des RSV betont hatte, hatten die Zuschauer beider Fanlager geschlossen "Nazis raus" skandiert. Die Kriminalpolizei leitete im Anschluss Ermittlungen wegen "verhetzender Beleidigung" ein.