Das Berufungsgericht befand "die Qualifikation des erstinstanzlichen Gerichts, den Sachverhalt als sexuellen Übergriff zu bezeichnen, für korrekt", begründete die Nationale Audienz ihre Entscheidung und gab an, dass es bei dem Kuss des ehemaligen Bosses des spanischen Fußballverbands (RFEF) keine Zustimmung gegeben habe. Vom Vorwurf der Nötigung war der 47-Jährige wie die drei anderen Angeklagten bereits im Februar in erster Instanz freigesprochen worden.
Rubiales' Anwältin Olga Tubau teilte der Nachrichtenagentur AFP am Mittwochabend mit, dass der frühere Spitzenfunktionär auch gegen dieses Urteil Einspruch beim Obersten Gerichtshof einlegen werde.
Spielerinnen witzelten im Bus
Rubiales wurde es zudem ein Jahr lang verboten, sich Hermoso im Umkreis von 200 Metern zu nähern. Die Anwälte des Angeklagten hatten einen Freispruch gefordert. Staatsanwältin Marta Durántez Gil verlangte in erster Instanz zweieinhalb Jahre Haft für Rubiales. In Folge hatte sie gefordert, dass "das Verfahren für ungültig erklärt wird" sowie eine neue Anhörung "mit einem anderen Richter, der zumindest nicht von Befangenheit geprägt zu sein scheint", durchgeführt werde.
Rubiales hatte Nationalspielerin Hermoso nach dem WM-Triumph in Australien auf den Mund geküsst. Die weltweit im Fernsehen übertragene Szene löste Empörung aus, warf aber auch Fragen auf. So wurden die Damen der spanischen Nationalmannschaft nach dem Vorfall feuchtfröhlich witzelnd über den Kuss im Teambus gefilmt - zusammen mit Rubiales. Seit einer Reform des spanischen Strafrechts gilt ein nicht einvernehmlicher Kuss als sexueller Übergriff.