Dynamo Dresden scheitert mit Einspruch vor DFB-Sportgericht

Dynamo-Fans beim Zünden von Pyrotechnik
Dynamo-Fans beim Zünden von PyrotechnikČTK / imago sportfotodienst / Lutz Hentschel

Dynamo Dresden ist mit einem Einspruch vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gescheitert, das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai ist damit bestätigt. Nach den skandalösen Ausschreitungen beim Heimspiel in der 2. Bundesliga am 4. April gegen Hertha BSC (0:1) war Dynamo vor zwei Wochen wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro sowie zu einem teilweisen Zuschauerausschluss für zwei Heimspiele verurteilt worden. Der Zweitligist aus Sachsen prüft nach Angaben von Geschäftsführer Stephan Zimmermann weitere rechtliche Schritte.

Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, hatte bei der Urteilsbegründung gesagt: "Ich kann mich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde."

Hinsichtlich des Zuschauer-Teilausschlusses wurde angeordnet, dass die nächsten beiden auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiele unter Schließung der "K-Blöcke" (K1 bis K5) auszutragen sind. Für eines dieser Heimspiele wurde die Vollstreckung der Maßnahme bis zum 30. Juni 2027 zur Bewährung ausgesetzt.

Auflagen bis in die nächste Saison

Darüber hinaus wurden der SG Dynamo und Hertha BSC aufgelegt, unter Einbeziehung der DFB-Abteilung Sicherheit ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu erstellen und umzusetzen. Diese ausgesprochenen Auflagen würden auch für ein mögliches DFB-Pokalspiel beider Vereine gegeneinander in der Saison 2026/2027 gelten.

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.