Die Bewährung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt und beschränkt sich auf gleich gelagerte Vorfälle im DFB-Pokal. Dem Verein wurde nachgelassen, von der Geldstrafe einen Betrag in Höhe von bis zu 8000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus zu verwenden – insbesondere für die Entwicklung eines Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung.
"Den Zuschauerteilausschluss konnten wir zur Bewährung aussetzen, weil wir die Bemühungen des Vereins im Bereich der Prävention sehen und anerkennen", sagte Torsten Becker, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Leiter der Verhandlung: "Es liegt nun an Lok und seinen Fans, die Chance zu nutzen und zu verhindern, dass der Zuschauerteilausschluss zum Tragen kommt. Wir hoffen, dass das Urteil Signalwirkung bei Verantwortlichen und Fans entfaltet."
Beleidungen gegen Antwi-Adjei
Im Pokal-Erstrundenduell war es zu mehrfachen rassistischen und beleidigenden Äußerungen aus dem Leipziger Zuschauerbereich gegenüber Schalkes Christopher Antwi-Adjei gekommen. Die Vorfälle ereigneten sich über den Spielverlauf hinweg, beginnend in der 13. Spielminute. Die Partie wurde für zehn Minuten unterbrochen. Weitere diskriminierende Rufe in der regulären Spielzeit sowie in der Verlängerung wurden dokumentiert.
Zum Match-Center: Lok. Leipzig vs. Schalke
Lok Leipzig hatte die Vorfälle scharf verurteilt, sich davon distanziert und sich bei Antwi-Adjei öffentlich entschuldigt. Gegen das ursprüngliche Urteil vom 4. November legte Lok Einspruch ein und verwies dabei auf eine unangemessene Strafe für einen Viertligisten.
